Garantie von AEG
Erfahre jetzt alles wichtige über unsere Herstellergarantie von AEG und verwende dein neues Gerät von Anfang an problemlos.
AEG Herstellergarantie
- Kostenlose Reparatur falls dein Hausgerät durch einen Funktionsdefekt ausfällt
- Anspruch auf ein Ersatzgerät, sollte dein Haushaltsgerät nicht repariert werden können
- Deckt die Kosten für Transport sowie den Anschluss vor Ort
- Netzwerk mit authorisierten Partnern, die dich jederzeit unterstützen
- Service durch erfahrene und speziell geschulte Techniker
- Original Ersatzteile von AEG
- Telefonischer Kundenservice
Mehr Informationen findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Garantiebedingungen findest du hier. Registriere dein Produkt für eine einfachere spätere Garantieabwicklung.
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Garantiebedingungen für Großgeräte
Die Electrolux Austria GmbH beglückwünscht dich zum Erwerb eines Haushaltsgroßgerätes aus unserem Konzern. Für das von dir erworbene Gerät gewähren wir eine Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Die von uns gewährte Garantiedauer beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde. Einbaugeräte aus dem sogenannten Partner- oder Exclusiv Sortiment verfügen sogar über eine Herstellergarantie von 60 Monaten. Freistehende Geräte aus dem Exclusiv Sortiment verfügen ebenfalls über eine Hersteller Garantie von 60 Monaten. Eine eventuelle Verlängerung geht aus den Geräteunterlagen hervor bzw. findest du Details dazu in den online abrufbaren Katalogen auf unserer Homepage. Bei gewerblicher oder gleichgesetzter Nutzung beträgt die Garantiedauer für dein Hausgerät sechs (6) Monate. Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen Garantieleistung ist unbedingt die Rechnung oder der Kaufbeleg vorzulegen.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten gemeldet werden. Keine Garantie wird gewährt:
- auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff) und Verschleißteile (z.B. Leuchtmittel, Keilriemen, Kohlebürsten);
- bei Mängel von nicht-funktionalen oder dekorativen Teilen, welche für die Gebrauchs- und/oder Werttauglichkeit des Gerätes unerheblich sind (z.B. Farbunterschiede, Kratzer etc);
- bei Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung und Bedienung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen (z.B. unsachgemäßer Geräteanschluss, falsche Netzspannung, unzureichende Be- und Entlüftung, mangelnde Pflege und/oder Wartung) und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, und/oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen wurden, die keine Originalteile sind;
- bei Schäden oder Mängel welche durch unsachgemäßen Aufstellungsort des Gerätes entstanden sind;
- bei Schäden oder Mängel welche durch chemische oder elektrochemische Reaktionen des Wassers hervorgerufen wurden (z.B. Rost, Korrosion, Kalkablagerungen).
3. Sollte unserem in Österreich gekauften Gerät eine längere Garantiedauer als die dzt. gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zugestanden werden, bitten wir dich unbedingt unsere Unterlagen aufzubewahren, aus denen die Länge der Garantiedauer hervorgeht. Es gelten ausschließlich Garantieverlängerungen, welche von der Electrolux Austria GmbH in Österreich gewährt wurden.
4. Sollte eine Reparatur während der Garantiezeit aus o.a. Punkten kostenpflichtig sein, so ist der Beauftragende des Kundendiensteinsatzes auch der Zahlungspflichtige, falls nicht vom Beauftragenden vorab mit dem Endverbraucher eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Die Garantiezusage umfasst die Behebung von Schäden oder Mängeln am Gerät innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Schadens oder Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen.
6. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten durchgeführt. Vorort muss das Gerät für uns zugänglich sein. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
7. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die gesetzliche Mindestdauer der Gewährleistung wird hierbei nicht eingeschränkt.
8. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
9. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegenüber dem Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Werden in Österreich gekaufte Geräte ins Ausland verbracht, so haftet der Endverbraucher für die technischen (z.B. Netzspannung, Frequenz, Gasarten- und Drücke, Klima- und Umweltbedingungen) und gesetzlichen (z.B. Zulassung) Voraussetzungen. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes wohin das Gerät verbracht wird, sofern wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben.
Wir wünschen dir viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns dich darauf aufmerksam zu machen, dass dir auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Name und Anschrift des Garantiegebers:
Electrolux Austria GmbH
Europaring F15 202
2345 Brunn am Gebirge
Sitz der Gesellschaft: Brunn am Gebirge
Firmenbuch: Wr. Neustadt FN 98903x
UID-Nr.: ATU14758207
Geschäftsführer: Alfred Janovsky
Stand Jänner 2022
Garantiebedingungen für Raumpflege-/Kleingeräte
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer (Händler) in Österreich im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Gewährleistungsrechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein.
Dies vorausgeschickt, leisten wir, Electrolux Austria GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Verbraucher, die in unserer Produktbeschreibung und der Werbung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist.
Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Österreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Österreich erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach dessen Kenntnis angezeigt werden. Es kann keine Garantie übernommen werden, für nutzungsbedingte Schäden an Verschleißteilen, sowie Schäden infolge übermäßiger Beanspruchung und aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.
4. Im Garantiefall ist das Gerät vom Verbraucher an die für seinen Wohnort zuständige Electrolux- Vertragswerkstatt zu versenden, wobei das Gerät gut zu verpacken ist und die vollständige Anschrift des Verbrauchers zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket zu legen ist. Zum Nachweis des Garantie-Anspruchs ist der Sendung der Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) beizufügen.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch den Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät gewerblich genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
In Österreich stehen wir dir für Fragen, Anregungen oder bei Problemen rund um unsere Raumpflegegeräte und Kleingeräte montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.
Service Telefonnummer: 0186640480
Fax: +49 911-323-49 1930
E-Mail: service@aeg.de
Electrolux Austria GmbH • AEG Wellbeing & SDA, Campus 21, Europaring F15 202 • A - 2345 Brunn am Gebirge
Stand: Jänner 2022